Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Goldsteinbeisser GmbH – Edition One-Off

§ 1 Allgemeines, Geltung

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Goldsteinbeisser GmbH („Goldsteinbeisser“ oder „wir“) und unseren Kunden im Rahmen des Edition ONE-OFF Angebotes geschlossen werden.
(2) Etwaig vorhandene Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Fotoshootings eines oder mehrerer Fahrzeuge des Kunden, die Bearbeitung der Fotografien, deren Ausdruck und Lieferung in verschiedenen Formaten und ggf. weitere ausgewählte Dienstleistungen und Produkte.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.

§ 3 Terminabstimmung, Fahrzeugübergabe

(1) Die Terminabstimmung für das Automobil Fotoshooting findet im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung zwischen uns und dem Kunden statt. Erst mit schriftlicher Bestätigung (z.B. auch mittels Email) durch uns gilt ein Termin als vereinbart.
(2) Soweit keine Abholung des Fahrzeugs durch uns vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs durch den Kunden zu dem vereinbarten Termin bei folgender Adresse: Mainfrankenpark 27, 97337 Dettelbach.
(3) Bei einer verspäteten Übergabe des Fahrzeugs durch den Kunden kann eine termingerechte Durchführung des Vertrages nicht gewährleistet werden. Wir behalten uns außerdem vor, etwaig entstandene Aufwendungen dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 4 Angebots- und Lieferbedingungen, Nachbestellung

(1) Für die Vorbereitung des Fahrzeugs und des Fotoshootings verbleibt das Fahrzeug des Kunden für circa 2 bis 3 Werktage bei uns. Sollte es aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, zu einer Verlängerung dieses Zeitraums kommen, werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren.

(2) Für das Automobil Fotoshooting gelten folgende weitere Bedingungen:

a) Der Kunde bestätigt mit Vertragsunterzeichnung der Halter des Fahrzeugs zu sein, und/oder zur Beauftragung von uns entsprechend der Regelungen des Vertrags und dieser AGB befugt zu sein.
b) Das Automobil Fotoshooting erfolgt nach Reinigung des Fahrzeugs im Autohaus (Mainfrankenpark 27, 97337 Dettelbach) entsprechend der auf der Website Sportwagen-Fotografie-Komplettpaket: EDITION ONE-OFF (edition-one-off.com) beschriebenen Weise.
c) Im Rahmen des Automobil Fotoshootings wird aus der Vogelperspektive ein Foto erstellt.
d) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, handelt es sich bei dem Automobil Fotoshooting um die Ablichtung eines Personenkraftwagens (PKW), gemäß § 4 (4) Nr. 1 PBefG. Anderweitige Fahrzeuge stellen Zusatzleistungen dar und müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
e) Der Kunde erkennt an, dass die während des Automobil Fotoshootings entstehenden Lichtbildwerke gemäß § 2 (1) Nr. 5 Urheberrechtsgesetz geschützte Werke sind.
f) Der Kunde erteilt mit Vertragsunterzeichnung uns den Auftrag, für das Automobil Fotoshooting die Umweltplakette des Fahrzeugs zu entfernen. Außerdem beauftragt der Kunde uns damit, die Umweltplakette neu zu beantragen und anzubringen. Die Kosten hierfür übernehmen wir. Hierfür übergibt der Kunde uns spätestens mit Fahrzeugübergabe den Original Fahrzeugschein.
Die Entfernung der Umweltplakette erfolgt somit mit Zustimmung des Kunden und stellt keine Beschädigung des Fahrzeugs dar.

(3) Für die Nachbestellung der im Rahmen des Vertrages vereinbarten Bildformate und sonstigen Produkte gelten folgende weiteren Bedingungen:

a) Das sog. „Edition ONE-OFF Bild“ im Format XXL 290 x 163 cm wird nur einmalig produziert und stellt somit ein Unikat dar. Die Bestellung weiterer Vervielfältigungsstücke dieses Bildes ist nicht möglich. Lediglich im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts des Unikats innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsunterzeichnung ist eine kostenpflichtige Nachbestellung durch gesonderte Vereinbarung mit uns möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde die Beschädigung oder den Verlust nachweisen kann, und auf unseren Wunsch hin, soweit möglich, das beschädigte Bild an uns zurückschickt.
b) Eine Nachbestellung der anderen im Vertrag vereinbarten Bildformate und sonstigen Produkte ist innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsunterzeichnung jederzeit möglich.
c) Die Einzelpreise für Nachbestellungen werden von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

§ 5 Urheberrecht

(1) Wir sind Inhaber sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an den im Rahmen des Automobilshootings entstandenen Fotos und den gedruckten Bildern. Die digitalen Fotos und Druckdaten verbleiben bei uns.
(2) Der Kunde erwirbt lediglich das Eigentum an den gelieferten Bildern. Insbesondere ist jede Vervielfältigung der Bilder ohne unsere vorherige Zustimmung durch den Kunden unzulässig.
(3) Im Rahmen unserer uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte sind wir unter anderem dazu berechtigt, alle während des Automobil Fotoshootings erstellten Fotos in anonymer Form und ohne Fahrgestellnummer uneingeschränkt medienübergreifend, on- und offline für Werbezwecke zu nutzen. Dies umfasst im Besonderen auch die Nutzung auf Social Media Plattformen wie Instagram.

§ 6 Preise, Rechnungsstellung, Zahlung

(1) Alle im Vertrag angegebenen Brutto-Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie (soweit es sich um Bilder und drucksonstige Produkte handelt) Verpackung und Versand innerhalb Deutschlands, nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen.
(2) Wir erstellen basierend auf dem Vertrag mit dem Kunden nach Vertragsunterzeichnung eine Rechnung. Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.
(3) Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Als Zahlungsart gilt Vorauskasse.

§ 7 Lieferzeit, Lieferung

(1) Die Lieferzeit für die im Vertrag vereinbarten Bilder und sonstige Produkte beträgt ca. 4 – 6 Wochen nach Beendigung des Fotoshootings.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.
(3) Lieferung erfolgt an die im Vertrag angegebene Adresse.

§ 8 Sach- und Rechtsmängelhaftung

(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, soweit in den Absätzen 2 bis 4 für Ansprüche auf Schadensersatz nicht etwas anderes geregelt ist.
(2) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

§ 9 Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen

(1) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
(2) Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.

§ 10 Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits

(1) Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll – abgesehen von den Fällen gem. § 8 – weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
(2) Wir haften uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften weiterhin uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
(3) Im Falle einer einfachen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
(5) Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
(6) Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt diese Ziffer entsprechend.
(7) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
(9) Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 11 Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

(1) Abtretungen von Forderungen durch den Kunden gegen uns sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen.
(3) Eine Aufrechnung eigener Ansprüche des Kunden gegen Ansprüche von uns ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 I des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Würzburg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 02/2023